AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Margaretental Gastro GmbH, im folgenden „Restaurant“

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Veranstaltungsräumen des Restaurants zur Durchführung von Veranstaltungen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen.

§ 2 Veranstaltungen

Reservierte Räume stehen dem Kunden nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Restaurants für den Kunden zumutbar sind. Die Unter- und Weitervermietung der Räume ist nicht erlaubt. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Kunde auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u. Ä. sind durch den Kunden unverzüglich direkt an den Gläubiger zu zahlen. Der Kunde, wenn er kein Verbraucher ist, haftet für das Verhalten seiner Gäste, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Restaurant kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Restaurant abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Restaurant nicht. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Jede Art von Werbung durch die ein Bezug zum Restaurant, insbesondere durch Verwendung des Restaurantnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Restaurants.

§ 3 Zahlungen und Aufrechnung

Rechnungen sind grundsätzlich sofort bar oder mit EC-Karte zu zahlen. Das Restaurant ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen. Der Kunde kann gegenüber einer Forderung des Restaurants nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 4 Leistungsstornierung

Die Buchung einer Veranstaltung ist verbindlich. Bei einer Stornierung hat der Kunde folgenden Schadenersatz zu leisten:

  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung: keinen
  • bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% des vereinbarten Mindestumsatzes
  • danach: 90% des vereinbarten Mindestumsatzes

Der Kunde ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Restaurants geringer ist.

§ 5 Haftung des Restaurants, eingebrachte Gegenstände

Das Restaurant haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Restaurants beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Restaurants beruhen. Einer Pflichtverletzung des Restaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit nachfolgend nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden den Veranstaltungsräumen bzw. im Restaurant. Das Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Restaurants. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Fahrzeuge, die auf dem Restaurantgelände abgestellt werden, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust auf dem Restaurantgelände abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Restaurant nicht.

§ 6 Rücktritt vom Vertrag

Das Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere, wenn Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein.

§ 7 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.