(Stand 19.11.2021, Änderung vorbehalten)

Liebe Gäste,

bitte beachten Sie die folgenden Regelungen für Ihren Besuch bei uns:

  • Ab Montag, den 22. November 2021, gilt in unserem Restaurant die 2G-Regel.
    Bitte bringen Sie einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis sowie Ihren Personalausweis mit.
    Für Kinder unter 7 Jahren sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, ist kein Nachweis vorzulegen.

 

  • Es gilt die Maskenpflicht im Restaurant, am Tisch darf die Maske abgenommen werden (als qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung gelten die Medizinische OP-Gesichtsmasken sowie die Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94).