(Stand 19.11.2021, Änderung vorbehalten)
Liebe Gäste,
bitte beachten Sie die folgenden Regelungen für Ihren Besuch bei uns:
- Ab Montag, den 22. November 2021, gilt in unserem Restaurant die 2G-Regel.
Bitte bringen Sie einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis sowie Ihren Personalausweis mit.
Für Kinder unter 7 Jahren sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, ist kein Nachweis vorzulegen.
- Es gilt die Maskenpflicht im Restaurant, am Tisch darf die Maske abgenommen werden (als qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung gelten die Medizinische OP-Gesichtsmasken sowie die Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94).