(Stand 10.01.2022, Änderung vorbehalten)

Liebe Gäste,

wir bedauern sehr, dass aufgrund der aktuellen Verordnungen des Bundes und der Landesregierung Schleswig-Holstein für Gäste der Gastronomie schärfere Regeln gelten.

Entsprechend der aktuellen Verordnungen des Bundes und der Landesregierung Schleswig-Holstein bitten wir Sie für Ihren Besuch folgende Regelungen zu beachten:

 

  • Für Gäste, die bereits die Booster-Impfung (3. Impfung) erhalten haben, ändern sich die Regeln nicht. Sie benötigen für den Besuch im Restaurant keinen Testnachweis. Dies gilt bereits ab dem Tag Ihrer Booster-Impfung. Bitte bringen Sie einen gültigen Impfnachweis sowie Ihren Personalausweis mit.

 

  • Für Gäste ohne Boosterimpfung (3. Impfung) gilt die 2G-Plus-Regel: Bitte bringen Sie einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis, einen negativen Testnachweis (bei Antigen-Schnelltests gilt 24 Std, bei PCR-Tests gilt abweichend 48 Std) sowie Ihren Personalausweis mit.

 

  • Sollten Sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, bringen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung, einen negativen Testnachweis (bei Antigen-Schnelltests gilt 24 Std, bei PCR-Tests gilt abweichend 48 Std.) sowie Ihren Personalausweis mit.

 

  • Für Kinder unter 7 Jahren ist kein Nachweis vorzulegen. Minderjährige Schulpflichtige benötigen keinen Impf- oder Genesenennachweis, wenn sie entweder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen (bei Antigen-Schnelltests gilt 24 Std, bei PCR-Tests gilt abweichend 48 Std.) oder anhand einer Bescheinigung der Schule (ein Schülerausweis reicht hier nicht aus) nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

 

  • Es gilt die Maskenpflicht im Restaurant, am Tisch darf die Maske abgenommen werden (als qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung gelten die Medizinische OP-Gesichtsmasken sowie die Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94).

 

  • Die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen ist auf 50 Personen begrenzt.