Stand 02.03.2022, Änderung vorbehalten

Liebe Gäste,

entsprechend der aktuellen Verordnungen des Bundes und der Landesregierung Schleswig-Holstein bitten wir Sie für Ihren Besuch folgende 3G-Regelungen zu beachten:

 

  • Bitte bringen Sie einen gültigen Nachweis zur Impfung, Genesung und/oder eines negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt) sowie Ihren Personalausweis mit.

Als geimpft oder genesen gelten:

  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen (seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen).

 

  • Personen, die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und einmalig eine Impfstoffdosis erhalten haben.

 

  • Personen, bei denen mittels eines Tests eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, die mindestens 28 Tage sowie maximal 90 Tage zurückliegt. Sie gelten als genesen.

 

  • Für Kinder unter 7 Jahren ist kein Nachweis vorzulegen. Minderjährige Schulpflichtige benötigen keinen Impf- oder Genesungsnachweis, wenn sie entweder einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorlegen (bei Antigen-Schnelltests gilt 24 Std, bei PCR-Tests gilt abweichend 48 Std.) oder anhand einer Bescheinigung der Schule (ein Schülerausweis reicht hier nicht aus) nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

 

  • Es gilt die Maskenpflicht im Restaurant, am Tisch darf die Maske abgenommen werden (als qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung gelten die Medizinische OP-Gesichtsmasken sowie die Standards FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94).